Rechtsprechung
   BFH, 19.06.2006 - I B 162/05   

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https://dejure.org/2006,9805
BFH, 19.06.2006 - I B 162/05 (https://dejure.org/2006,9805)
BFH, Entscheidung vom 19.06.2006 - I B 162/05 (https://dejure.org/2006,9805)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - I B 162/05 (https://dejure.org/2006,9805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA: Überstundenvergütung

  • datenbank.nwb.de

    Überstundenvergütung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verdeckte Gewinnausschüttung
    Fallgruppen
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 2131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.08.2005 - I R 7/05

    VGA: Gesellschafter-Geschäftsführer - Zuschläge für Sonn- Feiertagsarbeit

    Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 162/05
    Durch diese Rechtsprechung, an welcher der Senat bis in die jüngste Zeit festgehalten hat (zuletzt Senatsurteil vom 3. August 2005 I R 7/05, BFH/NV 2006, 131), ist die im Streitfall maßgebliche Rechtsfrage geklärt.

    Ein solcher Ausnahmefall ist aber zum einen nur dann gegeben, wenn in dem konkret betroffenen Unternehmen entsprechende Vergütungen gleichermaßen an gesellschaftsfremde Arbeitnehmer gezahlt werden, die im Hinblick sowohl auf die Art der entgoltenen Tätigkeit als auch auf die Höhe und Struktur der von ihnen bezogenen Entgelte mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer vergleichbar sind (vgl. Senatsurteile vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307, und in BFH/NV 2006, 131); solche Personen gab es im Unternehmen der Klägerin unstreitig nicht.

    Zum anderen obliegt die Beurteilung des maßgeblichen Veranlassungszusammenhangs in erster Linie dem FG (Senatsurteile in BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307, und in BFH/NV 2006, 131), dessen Würdigung allenfalls dann zu einer Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO führen könnte, wenn ihre Tragweite über den konkreten Einzelfall hinausginge und sie im Interesse der Allgemeinheit höchstrichterlich überprüft werden müsste.

  • BFH, 14.07.2004 - I R 111/03

    Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?

    Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 162/05
    Ein solcher Ausnahmefall ist aber zum einen nur dann gegeben, wenn in dem konkret betroffenen Unternehmen entsprechende Vergütungen gleichermaßen an gesellschaftsfremde Arbeitnehmer gezahlt werden, die im Hinblick sowohl auf die Art der entgoltenen Tätigkeit als auch auf die Höhe und Struktur der von ihnen bezogenen Entgelte mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer vergleichbar sind (vgl. Senatsurteile vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307, und in BFH/NV 2006, 131); solche Personen gab es im Unternehmen der Klägerin unstreitig nicht.

    Zum anderen obliegt die Beurteilung des maßgeblichen Veranlassungszusammenhangs in erster Linie dem FG (Senatsurteile in BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307, und in BFH/NV 2006, 131), dessen Würdigung allenfalls dann zu einer Revisionszulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO führen könnte, wenn ihre Tragweite über den konkreten Einzelfall hinausginge und sie im Interesse der Allgemeinheit höchstrichterlich überprüft werden müsste.

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 162/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des beschließenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; vom 14. Juli 2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 40/00

    VGA bei Überstundenvergütungen

    Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 162/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des beschließenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; vom 14. Juli 2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 24/04

    VGA - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 19.06.2006 - I B 162/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des beschließenden Senats sind gesonderte Vergütungen, die eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für die Ableistung von Überstunden zahlt, aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig vGA (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BFHE 195, 243, BStBl II 2001, 655; vom 14. Juli 2004 I R 24/04, BFH/NV 2005, 247, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

    Im Beschluss des BFH vom 19. Juni 2006 I B 162/05 (BFH/NV 2006, 2131) stellt der BFH auf den Vergleich mit gesellschaftsfremden Arbeitnehmern ab, die aber hinsichtlich der Art der Tätigkeit als auch der Höhe und Struktur der bezogenen Entgelte mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer vergleichbar seien (einschränkend Wesselbaum-Neugebauer, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2006, 691, 693, weil leitende Angestellte keinem besonderen Treueverhältnis, das sie zu einem nicht gesondert dotierbaren Einsatz über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus oder zu ungünstigen Zeiten verpflichte, unterliegen).
  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 6 K 432/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Überstundenvergütung an

    Der BFH hat wiederholt in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte gesonderte Vergütungen für die Ableistung von Überstunden aus steuerrechtlicher Sicht regelmäßig eine vGA darstellen (z. B. Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BStBl II 1997, 577; vom 27. März 2001 I R 40/00, BStBl II 2001, 655; vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, BStBl II 2007, 393; Beschlüsse vom 8. März 2000 I B 90/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 991; vom 14. Oktober 2004 I B 106/04, BFH/NV 2005, 369; vom 19. Juni 2006 I B 162/05, BFH/NV 2006, 2131; vom 7. Februar 2007 I B 69/06, BFH/NV 2007, 1192; vom 17. September 2007 I B 65/07, BFH/NV 2008, 249; vom 7. Oktober 2008 I B 23, 24/08, veröffentlicht in der Datenbank BFH/NV Haufe-Index 2087500).
  • FG München, 02.10.2007 - 6 K 2108/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Sonn- und Feiertagszuschläge an

    Im Beschluss des BFH vom 19. Juni 2006 I B 162/05 (BFH/NV 2006, 2131 ) stellt der BFH auf den Vergleich mit gesellschaftsfremden Arbeitnehmern ab, die aber hinsichtlich der Art. der Tätigkeit als auch der Höhe und Struktur der bezogenen Entgelte mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer vergleichbar seien (vgl. BFH Urteil vom 13.12.2006 - VIII R 31/05, BFH/NV 2007, 820 ).
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